Fahrschulprofis
Simmern
Gemündener Str. 18
Unterricht Di. und Do.
18.30 bis 20.00 Uhr
Rheinböllen
Simmerner Str. 2
Unterricht Montags
17.45 bis 19.45 Uhr
Tel.: | 06761 - 41 41 |
Mobil: | 0171 - 64 93 34 4 |
0171 - 83 00 61 6 |
Berufskraftfahrerqualifizierung
Mit uns zum Kraftfahrer/ Berufskraftfahrer
Vollzeit oder Berufsbegleitend
- BUS/LKW Aus- und Weiterbildung
- Berufskraftfahrer-Qualifikation
- Weiterbildung nach dem neuen Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
Förderung durch die Agentur für Arbeit/ARGE und Berufsgenossenschaft ist möglich!
Neuerungen im Speditions- und Fuhrparkgewerbe
Wer gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt im Bereich des Güterkraftverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen zusätzlich zu seinem Führerschein eine "Grundqualifikation".
Besitzstand (Grundqualifikation)
Wer seinen Führerschein der Klasse(n) D1 bis DE vor dem 10.09.2008 erworben hat, gilt kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand). Wer seinen Führerschein der Klasse(n) C1 bis CE vor dem 10.09.2009 erworben hat, gilt kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand).
Dauer (Grundqualifikation)
Die Grundqualifikation gilt fünf Jahre (sieben Jahre Übergangsfrist bei Synchronisation der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis mit der Dauer de Grundqualifikation) ab dem 10.09.2008 bei den D-Klassen und ab dem 10.09.2009 bei den C-Klassen.
Verlängerung (Grundqualifikation)
Die Verlängerung der Gültigkeit einer Grundqualifikation erfolgt durch eineWeiterbildung von 35 Stunden zu je 60 Minuten für jeweils fünf Jahre. Die Weiterbildung kann auch in Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden erworben werden.
Notwendigkeit (Grundqualifikation)
Wer seinen Führerschein der Klasse(n) D1 bis DE nach dem 9.09.2008 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Personenbeförderung. Wer seinen Führerschein der Klasse(n) C1 bis CE nach dem 9.09.2009 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Güterbeförderung.
Neuerwerb (Grundqualifikation)
Eine Grundqualifikation erwirbt man durch eine bestandene Prüfung
- als Berufskraftfahrer (§4 Abs. 1 Nr. 2 BKrFQG)
- einer Grundqualifikation (§4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG)
- einer beschleunigten Grundqualifikation (§4 Abs. 2 BKrFQG)
Ausbildung/Prüfung (Grundqualifikation)
Berufskraftfahrer erhalten die Grundqualifikation durch die Abschlussprüfung nach der Lehrzeit.
Wer eine Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG erwerben möchte, muss bei der zuständigen IHK eine theoretische und praktische Prüfung ablegen (Dauer 240 Minuten Theorie und 210 Minuten Praxis).
Wer eine beschleunigte Grundqualifikation nach §4 Abs. 2 BKrFQG erwerben möchte, muss einen Lehrgang von 140 Stunden durchlaufen und eine theoretische Prüfung (Dauer 90 Minuten) bei der zuständigen IHK ablegen.